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Alexios Valonasis – 8. November 2025

Verpflichtender Einsatz von GPS-Ortungsgeräten in Fahrzeugen für Bau- und Abbruchabfälle.

GesetzgebungGPS tracker AEKK

Griechenland hat klare Vorschriften für die sichere und umweltgerechte Entsorgung von Aushub-, Bau- und Abbruchabfällen (ECDW) erlassen.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Fahrzeuge, die Bau- und Abbruchabfälle oder gefährliche Abfälle transportieren, mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.
Diese Verordnung zielt auf Transparenz, Rückverfolgbarkeit und die Eindämmung illegaler Ablagerungen ab.

 

Rechtlicher Rahmen

Die Rechtsvorschriften stützen sich auf eine Reihe von Rechtsakten:

☑️ Artikel 30 des Gesetzes Nr. 4819/2021, in dem die Pflichten hinsichtlich der Abfallsammlung und des Abfalltransports sowie die Notwendigkeit einer elektronischen Überwachung festgelegt sind.
☑️ Beschluss der Hellenic Recycling Organization, Anhang A.7.2 des Beschlusses des Verwaltungsrats, in dem Folgendes festgelegt ist:

„Ab dem 1. Januar 2023 müssen Fahrzeuge, die für die Sammlung und den Transport von Bau- und Abbruchabfällen eingesetzt werden, mit einem elektronischen GPS-Ortungssystem ausgestattet und so ausgerüstet sein, dass ein Austreten von Material während des Transports verhindert wird.“

☑️Beförderer von Bau- und Abbruchabfällen müssen im elektronischen Abfallregister eingetragen sein und über eine Versicherungspolice verfügen.

☑️ Die wichtigste nationale Rechtsvorschrift für die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen ist nach wie vor der gemeinsame Ministerialbeschluss 36259/1757/E103/2010 (Amtsblatt 1312/B/24.08.2010), geändert durch Artikel 181 des Gesetzes 4001/2011 und Artikel 51 des Gesetzes 4280/2014.

To-Kalytero-GPS-Tracker

Wer ist dazu verpflichtet?

Als Entsorgungsfachbetriebe für Bau- und Abbruchabfälle gelten:

🔹 Auftragnehmeröffentlicher oder privater Projekte (Bauunternehmer, Baufirmen),
🔹 Unternehmen, dieGeräte vermieten und Abhol- und Transportdienste anbieten,
🔹Sowie der Projektträger, sofern kein Auftragnehmer vorhanden ist.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Lkw und Maschinen, die Bau- und Abbruchabfälle oder gefährliche Abfälle befördern, mit einem funktionsfähigen Fahrzeugortungssystem (GPS tracker) ausgestattet sein.
Die Verpflichtung gilt auch für Fahrzeuge, die gefährliche Abfälle jeglicher Art befördern – mit entsprechenden Anforderungen an die Datenerfassung und -pflege (gemäß Ministerialbeschluss 32083/2022 – Staatsanzeiger 1552/B/2022).


Was umfasst die GPS-Pflicht?

Jedes Fahrzeug muss Folgendes haben:

  1. GPS tracker das Flottenmanagement wurde installiert, der die Route in Echtzeit überwacht.
  2. Möglichkeit, Daten zu speichern (Standort, Geschwindigkeit, Haltestellen).
  3. Anbindung an eine Fahrzeugortungsplattform oder ein Softwaresystem, auf die bzw. das die zuständigen Behörden Zugriff haben.
  4. Erfassung und Aufbewahrung der Daten für mindestens ein (1) Jahr.

GPS-Telematik ist mittlerweile ein unverzichtbares Instrument zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur Verbesserung der Flottenleistung.

Vorteile für Unternehmen

Installation eines GPS tracker ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch praktische Vorteile.
  1. Kontrolle und Sicherung von Fahrzeugen und Fracht.
  2. Eindämmung von illegaler Müllentsorgung und Umweltverstößen.
  3. Routenoptimierung und Kraftstoffeinsparungen.
  4. Gewährleistung eines professionellen Auftretens und der Einhaltung von Vorschriften bei Audits.

Fazit

Der Einsatz von GPS-Trackern in Fahrzeugen für Bau- und Abbruchabfälle sowie für gefährliche Abfälle ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen und Projektleiter sind verpflichtet, zertifizierte Systeme zu installieren und die Daten gemäß den Bestimmungen der griechischen Recyclingorganisation EOAN sowie der nationalen Gesetzgebung zu verwalten.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

❓ Seit wann ist GPS in CDW-Fahrzeugen vorgeschrieben?

Ab dem 1. Januar 2023 müssen gemäß der Verordnung EOAN und dem gemeinsamen Ministerialbeschluss 36259/1757/E103/2010 alle Fahrzeuge, die Bau- und Abbruchabfälle befördern, mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet sein.

❓ Wer muss die Vorschriften einhalten?

Alle zugelassenen Sammel- und Transportunternehmen für Bau- und Abbruchabfälle sowie gefährliche Abfälle, die im Elektronischen Abfallregister (EWR) eingetragen sind.

❓ Welche Daten müssen gepflegt werden?

Standort, zeitgestempelte Routen, Geschwindigkeit, Stopps und zugehörige Fahrzeugdaten für mindestens ein Jahr.

❓ Welche Strafen drohen, wenn kein GPS vorhanden ist?

Das Gesetz sieht Verwaltungsstrafen sowie den möglichen Entzug von Transportlizenzen oder Geldbußen durch die zuständigen Behörden vor.

❓ Wie installiere ich das richtige System?

Entopizo zertifizierte Lösungen und GPS-Tracker für das Flottenmanagement, die sich in HMA integrieren lassen und Daten automatisch verwalten.

❓ Kann ich einen beliebigen GPS tracker verwenden?

Ja, sofern es die technischen Spezifikationen erfüllt und zertifiziert ist.

Beispiele: Teltonika FMC920 oder Queclink GV305CEU.

Kontakt zu Entopizo

Halten Sie die gesetzlichen Vorschriften für Bau- und Abbruchabfälle sowie für gefährliche Abfälle unverzüglich ein. Entopizo umfassende Lösungen für Fahrzeugortungssysteme, GPS-Tracker für das Flottenmanagement und Optionen für jeden Fahrzeugtyp.

Rufen Sie unter 210 300 7760 an oder senden Sie eine E-Mail anentopizo

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